Notwahl de$ Bunde$staat$ Baden

Klarstellung zum Rechtsstand des Staates Bundesstaat Baden mit seiner am 28. Februar 2016 zu Uhldingen-Mühlhofen durch die Notwahl angenommenen Verfassung Preußens vom 30. November 1920 als souveränes Glied des Deutschen Reichs mit seiner Reichsverfassung vom 16. April 1871.

Seit dem 28. Februar 2016 ist die Rechtsstaatlichkeit des Staates Bundesstaat Baden nach internationalem Staatenvölkerrecht wieder hergestellt und der Bundesstaat Baden befindet sich seitdem in Reorganisation, seine Handlungsfähigkeit ist dadurch wieder hergestellt.

Für den seit dem 28. Februar 2016 wieder in Reorganisation befindlichen Bundesstaat Baden gilt der Rechtsstand zwei Tage vor Ausbruch des ersten Weltkrieges. Durch Beschluß des Volkes von Baden durch Notwahl am 28. Februar 2016 in Uhldingen-Mühlhofen wurde die Verfassung des Freistaats Preußen angenommen und entsprechend für Baden angepaßt.